Hier
finden Sie
die
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
von BIR
Badatz Igud
Rabbonim,
die
Grundlage
für die
Verträge
zwischen BIR
und dem/der
Kunden/-in
sind, sofern
nicht von
den Parteien
etwas
anderes
vereinbart
wurde
BIR,
Badatz Igud
Rabonim ist
eine
Dienstleistung
im Bereich
der
Koscherzertifizierung,
die es
Lebensmittelindustrien
(nachfolgend
«Kunde»)
erlaubt,
während der
BIR Igud
Rabbonim (nachfolgend
«BIR»)
bestimmten
Zeiten für
einen
Pauschalbetrag
Koscher zu
produzieren.
1.
Geltungsbereich,
Änderung,
Veröffentlichung.
1.1 Die
Bedingungen
für BIR
regeln die
Benutzung
von BIR
Koscherbescheinigungsdienstleitsung,
sind Teil
der
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
und der
Benutzungsrichtlinien
für BIR
Dienstleistungen.
Die
Bedingungen
für BIR
gehen den
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
sowie den
Benutzungsrichtlinien
für BIR-Dienstleistungen
nach, soweit
die
Bedingungen
für BIR
keine
speziellen
Bestimmungen
enthalten.
1.2 Die
aktuelle und
verbindliche
Fassung der
Bedingungen
für BIR
Badatz Igud
Rabbonim
wird im
Internet
unter
GTC.html
publiziert.
1.3 Die
jeweils
aktualisierte
und
verbindliche
Fassung der
Bedingungen
für BIR,
Badatz Igud
Rabbonim
gilt, sobald
sie im
Internet
unter der in
Ziff. 1.2
erwähnten
Internetadresse
publiziert
ist. BIR
behält sich
das Recht
vor, die
Bedingungen
für BIR,
Badatz Igud
Rabbonim
jederzeit zu
ändern.
2.
Voraussetzungen
für BIR,
Badatz Igud
Rabbonim.
2.1 BIR,
Badatz Igud
Rabbonim
darf nur für
industrieate
Zwecke von
«BIR Kunden»
benutzt
werden, die
mit BIR als
Koscherdienstleistungerbringer
einen
Vertrag
abgeschlossen
haben 2.2
BIR, Badatz
Igud
Rabbonim
darf nur von
einem
abonnierten
Produktionseinheit
aus ,
benutzt
werden.
3. Benutzung
von BIR,
Badatz Igud
Rabbonim.
3.1 Der
Kunde hat
BIR, Badatz
Igud
Rabbonim
gemäss den
Benutzungsrichtlinien
für BIR
Koscherdienstleistungen
zu benutzen.
4.
Entschädigung.
4.1 Der
Kunde hat
jährlich im
voraus
pauschal den
vertraglich
vereinbarten
Betrag zu
bezahlen.
Die Zahlung
wird jeweils
per
Monatsende
des dem
Bezugsjahr
vorangehenden
Monats
fällig.
4.2 Bezahlt
der Kunde
die
jährliche
Gebühr nicht,
hat BIR das
Recht, die
Koscher-Zertifizierung
BIR nach
erfolgloser
Mahnung
einzustellen.
Nach der
zweiten
Mahnung kann
BIR den
Vertrag ohne
weiteres und
per sofort
kündigen und
sämtliche
Daten
löschen, die
für den
Erhalt der
Dienstleistung
notwendig
sind. Der
Pauschalbetrag
gemäss Ziff.
4.1 ist bis
zur
Kündigung
des Vertrags
geschuldet.
Es erfolgt
keine
Rückzahlung.
5.
Vertragsbeginn,
Vertragsdauer,
Vertragsbeendigung.
5.1 BIR,
Badatz Igud
Rabonim darf
ab dem der
Akzeptierung
und Erhalt
des
LOC-Briefs
nachfolgenden
Arbeitstag
genutzt
werden, wenn
BIR dem
Kunden eine
Bestätigung
geschickt
hat. BIR
ist
berechtigt,
Anmeldungen
ohne Angabe
von Gründen
abzulehnen.
5.2 Der
Vertrag wird
auf
unbestimmte
Zeit
abgeschlossen.
Er ist
frühestens
drei (3)
Monate nach
Vertragsbeginn
jeweils bis
zum 15. des
Monats auf
Ende eines
Jahres
kündbar. Die
Kündigung
muss jedoch
schriftlich
erfolgen.
5.3 BIR ist
berechtigt,
den Vertrag
ohne
weiteres und
ohne
Mitteilung
per sofort
zu kündigen,
wenn der
Kunde sich
gemäss Ziff.
2 und 4 der
BIR, Badatz
Igud
Rabbonim-Bedingungen
in Verzug
befindet,
kein «BIR
Kunde» mehr
ist oder
BIR, Badatz
Igud
Rabbonim
missbräuchlich
verwendet
hat.
Ihr
Partner in
der
industriellen
Koscher
Zertifizierung
Ihr
vertrauter,
kompetenter
und
diskreter
Partner
Mai
2005
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